Wassersportler dürfen das Naturschutzgebiet Fulder Aue und Ilmen Aue im Rhein offenbar auch künftig nutzen. Nach einer bislang unbestätigten Mitteilung der Interessengemeinschaft Inselrhein wird das bestehende Befahrensverbot aus den Wintermonaten nicht auf die Sommerzeit ausgeweitet. Darüber berichtet der Südwestrundfunk (SWR).
Laut dem Bericht soll das zuständige Bundesverkehrsministerium ein entsprechendes Schreiben an die Ministerien in Rheinland-Pfalz und Hessen übermittelt haben. Die Interessengemeinschaft Inselrhein beruft sich dabei auf gut informierte Kreise. Sowohl die Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Hessen als auch der Deutsche Motoryachtverband als Bundesverband hatten sich für die weitere Nutzungsmöglichkeit durch Wassersportler in den betreffenden Gebieten eingesetzt.
Streit um Befahrensverbot im Sommer
Das Befahrensverbot schlägt sein zwei Jahren hohe Wellen. Seit dem Juli 2025 wird darüber gestritten, unter welchen Bedingungen Wassersport auf dem Rhein bei Bingen möglich sein soll. Einige Naturschützer forderten ein Befahrensverbot, Wassersportler fordern, dass der Bereich zwischen April und September weiterhin genutzt werden darf. Die Ausübung von Sportbootfahren, Paddeln oder Rudern habe die dort lebenden Vogelarten bislang nicht beeinträchtigt. Sie verweisen darauf, dass sich die Nutzer des Gebiets rücksichtsvoll verhielten.
Allgemeinverfügung in der Kritik- Behörde nicht zuständig
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hatte ursprünglich per Allgemeinverfügung ein ganzjähriges Befahrensverbot verhängt. Dagegen regte sich jedoch erhebliche Kritik. Unter anderem wurde beanstandet, dass die Begründung der Verfügung in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar gewesen sei und teilweise auf fragwürdigen Quellen basiert habe. Auch der Behördenleiter räumte später ein, dass die Vorbereitung der Verfügung nicht optimal verlaufen sei.
Nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung wurde die Verfügung schließlich zurückgenommen, zumal sich herausstellte, dass die SGD Süd für das Gebiet gar nicht zuständig ist. Bei dem betreffenden Bereich handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, für die aber das Bundesministerium für Verkehr zuständig ist. Nach den vorliegenden Informationen hat das Ministerium inzwischen entschieden, das saisonale Befahrensverbot nicht über die Wintermonate hinaus auszudehnen.


