Wassersportler dürfen das Naturschutzgebiet Fulder Aue und Ilmen Aue im Rhein offenbar auch künftig nutzen. Nach einer bislang unbestätigten Mitteilung der Interessengemeinschaft Inselrhein wird das bestehende Befahrensverbot aus den Wintermonaten nicht auf die Sommerzeit ausgeweitet. Darüber berichtet der Südwestrundfunk (SWR).
Laut dem Bericht soll das zuständige Bundesverkehrsministerium ein entsprechendes Schreiben an die Ministerien in Rheinland-Pfalz und Hessen übermittelt haben. Die Interessengemeinschaft Inselrhein beruft sich dabei auf gut informierte Kreise. Sowohl die Landesverbände Rheinland-Pfalz und Hessen als auch der Deutsche Motoryachtverband als Bundesverband hatten sich für die weitere Nutzungsmöglichkeit durch Wassersportler in den betreffenden Gebieten eingesetzt.
Streit um Befahrensverbot im Sommer
Das Befahrensverbot schlägt sein zwei Jahren hohe Wellen. Seit dem Juli 2025 wird darüber gestritten, unter welchen Bedingungen Wassersport auf dem Rhein bei Bingen möglich sein soll. Einige Naturschützer forderten ein Befahrensverbot, Wassersportler fordern, dass der Bereich zwischen April und September weiterhin genutzt werden darf. Die Ausübung von Sportbootfahren, Paddeln oder Rudern habe die dort lebenden Vogelarten bislang nicht beeinträchtigt. Sie verweisen darauf, dass sich die Nutzer des Gebiets rücksichtsvoll verhielten.
Allgemeinverfügung in der Kritik- Behörde nicht zuständig
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hatte ursprünglich per Allgemeinverfügung ein ganzjähriges Befahrensverbot verhängt. Dagegen regte sich jedoch erhebliche Kritik. Unter anderem wurde beanstandet, dass die Begründung der Verfügung in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar gewesen sei und teilweise auf fragwürdigen Quellen basiert habe. Auch der Behördenleiter räumte später ein, dass die Vorbereitung der Verfügung nicht optimal verlaufen sei.
Nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung wurde die Verfügung schließlich zurückgenommen, zumal sich herausstellte, dass die SGD Süd für das Gebiet gar nicht zuständig ist. Bei dem betreffenden Bereich handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, für die aber das Bundesministerium für Verkehr zuständig ist. Nach den vorliegenden Informationen hat das Ministerium inzwischen entschieden, das saisonale Befahrensverbot nicht über die Wintermonate hinaus auszudehnen.
Aktualisierung 13.05.2026:
Information des Bundesministeriums für Verkehr
Unterdessen hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat darüber informiert, dass das Verfahren für die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung“ zunächst nicht weiterverfolgt wird.
Hintergrund ist, so das Ministerium, dass entscheidende Punkte für die beantragte Änderung noch immer offen sind: Zum einen müssen landesseits die avifaunistischen Datengrundlagen verbessert werden, an denen wiederholt Zweifel geäußert worden waren. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet.
Zum anderen habe sich gezeigt, dass eine naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung für den ganzen Inselrhein erforderlich ist, die von den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen gemeinsam zu erstellen wäre.
So lange dies nicht geschehen sei, wird das BMV das Verordnungsverfahren nicht weiterverfolgen.




