Trotz intensiver Gespräche kommt es nicht zur Einigung in Bezug auf die finanzielle Förderung der Durchfahrt der niedersächsischen Küstenkanäle zwischen dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Deutschen Motoryachtverband (DMYV) in Bezug auf den sog. „Bootspass Ostfriesland“.
Hohe Kostensteigerung
Hintergrund ist unter anderem eine deutliche Erhöhung der Gebühren aufgrund stark gestiegener Kosten für die Nutzung der Schleusen und Durchfahrt der Brücken der ostfriesischen Küstenkanäle Ems-Jade-Kanal, Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und dem Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet.
DMYV letzter von ehemals mehreren Unterstützern
Waren es vor Jahren noch mehrerer Stakeholder, die die Nutzung der Küstenkanäle für die Wassersportler und Mitglieder förderten und finanziell unterstützten, blieb in den vergangenen Jahren allein der DMYV, der mit einem jährlich fünfstelligen Betrag pauschal die Durchfahrt der Bootsportler förderte. Diese Vereinbarung läuft jetzt aus.
Die Gründe liegen unter anderem in der deutlichen Erhöhung der Durchfahrtsgebühren aufgrund erheblicher Kostensteigerungen bei der Erhaltung der Wasserwege, die nicht mehr im Bereich der Möglichkeiten einer weiteren pauschalen Förderung durch den DMYV lag, und in der überwiegend regionalen Nutzung der Kanäle. Dies entspricht jedoch nicht mehr den Verpflichtungen der anerkannten Gemeinnützigkeit im Sinne aller Bootssportler. Aufgrund dieser komplexen Gesamtsituation kann der DMYV das Projekt nicht mehr maßgeblich fördern.
Gemeinnützigkeit des Verbands im Vordergrund
DMYV-Präsident Frank Dettmering bedauert das: „Die Unterstützung unserer Mitgliedsvereine ist uns wichtig. Ich bin selbst Niedersachse, kenne das Revier und bedauere die Situation. Letztlich hat aber eine solche Förderung, die ja in erster Linie den Anliegern im Revier zugutekommt, vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit für alle Bootsfahrer in ganz Deutschland, auch Grenzen, wenn der Verband nicht die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit verlieren will.“
Dettmering erklärt: „Dass die NLWKN aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung gezwungen ist, die Durchfahrtsgebühren deutlich anzuheben, müssen wir zu Kenntnis nehmen. Leider zwingen uns diese doch erheblichen Gebührenerhöhungen in Kombination mit der gemeinnützigen Verpflichtung gegenüber allen Mitgliedern im DMYV und damit der Unmöglichkeit, Einzelne zurechenbar über ihren geringen Jahresbeitrag hinaus zu unterstützen, dazu, als letzter von ehemals mehreren Förderern aus dem Projekt auszusteigen. Die Kosten liegen damit direkt bei denen, die diese Wasserwege nutzen.“
Der DMYV prüft aber derzeit, inwieweit eine gewisse Unterstützung der Mitgliedsvereine eventuell trotzdem möglich ist.
Einheitliche Tarife: Tageskarten und Jahresvignetten
Wer nur gelegentlich auf einem der Kanäle unterwegs ist, kann zum Preis von 10,- Euro pro Tag (20,- Euro für die gewerbliche Schifffahrt) eine Tageskarte erwerben.
Regelmäßige Nutzer der Kanäle fahren mit einer Jahresvignette günstiger. Diese kostet am Haren-Rütenbrock-Kanal und am Schifffahrtsweg Elbe-Weser jeweils 25,- Euro. Für das deutlich größere Revier in Ostfriesland, in dem zahlreiche Schleusen und Brücken betrieben werden müssen, fallen künftig einmalig 60,- Euro für den jeweils eine Saison lang gültigen „Bootspass Ostfriesland“ an.
Eine Auflistung der Tarife und eine Übersicht über die Bezugsstellen für die Vignetten finden Sie auf der Website der NLWKN.


