Schleswig-Holstein weist neue Meeresschutzgebiete in der Ostsee aus – Strengere Regeln auch für Touristen
Schleswig-Holstein hat drei neue Meeresschutzgebiete in der Ostsee ausgewiesen und setzt damit den nächsten Schritt für den Schutz mariner Ökosysteme um. Die neuen Schutzflächen liegen in der südlichen Hohwachter Bucht, in der Geltinger Bucht bis zur Schleimündung sowie westlich von Fehmarn.
Mit der Maßnahme treibt das Land seinen Aktionsplan Ostsee-Schutz (Apos) konsequent voran. Ziel ist es, bis 2030 insgesamt 12,5 Prozent der Ostsee unter strengen Schutz zu stellen. Bereits jetzt sind durch die neuen Gebiete 7,56 Prozent erreicht. Die ausgewählten Areale gelten als besonders wertvolle Lebensräume mit hoher Artenvielfalt und stehen zugleich unter erheblichem ökologischen Druck.
Strikte Nutzungsregelungen für ökologisch wichtige Gebiete
Um die empfindlichen Ökosysteme zu schützen, gelten in den neuen Zonen strikte Nutzungsregeln. So ist das Angeln in den Schutzgebieten grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen lediglich für das Angeln vom Ufer aus oder beim Watfischen mit der Handangel. Diese Regelungen betreffen auch Touristen.
Die Schutzgebiete bieten wichtige Rückzugsräume für zahlreiche Arten. Dazu zählen unter anderem Schweinswale, Seevögel und Meeresenten sowie empfindliche Lebensräume wie Seegraswiesen, Riffe und Muschelbänke. Ziel ist es, menschliche Einflüsse auf ein Minimum zu reduzieren und die natürliche Regeneration der Lebensräume zu ermöglichen.
Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt betont die Bedeutung der Maßnahmen: Gesunde Meeresökosysteme leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie CO₂ speichern, Wetterextreme abmildern und als Nahrungsquelle dienen. Der Schutz der Ostsee sei daher auch eine Investition in die Zukunft.
Befahrensverordnung soll Nutzung weiter regeln
Als nächster Schritt ist eine Befahrensverordnung durch das Bundesministerium für Verkehr geplant, um die Nutzung der neuen Schutzgebiete weiter zu regeln. Dabei sind nach den aktuellen Planungen nur geringe Einschränkungen für Bootssportler zu erwarten. Zwar sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen für motorisierte Wasserfahrzeuge, z. B. von Speedboote gelten – Ausnahmen sind lediglich für Wasserschutz und Wasserrettung vorgesehen – während der Wassersportsaison von April bis Oktober sind aber darüber hinaus keine weiteren Befahrensregelungen geplant. Von November bis Ende März soll jedoch zum Schutz von Rastvögeln ein Befahrensverbot für Wasserfahrzeuge bzw. Wassersportgeräte aller Art gelten. Das Ankern in Seegraswiesen ist künftig generell untersagt.
Hafenzufahrten bleiben gewährleistet
Alle Häfen sollen aber ganzjährig wasserseitig erreichbar bleiben. In allen streng geschützten Gebieten erfolgt der Ausschluss jeglicher Fischerei einschließlich der Freizeitfischerei, ausgenommen hiervon ist lediglich das Strandangeln.
Weitere Infos zum Aktionsplan Ostseeschutz gibt’s HIER


