Woher es kommt, ist nicht verifizierbar, aber tatsächlich geistert in der Sportbootszene hartnäckig das Gerücht herum, dass auf die Entrichtung der Abgaben für Sportboote, die den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) befahren, verzichtet wird. Das ist nicht richtig.
Nur wenige Ausnahmen von der Abgabepflicht
Tatsache ist, dass die NOK-Befahrungsabgabenverordnung (NOKBefAbgV) klar regelt, dass für alle Fahrzeuge, die den NOK vollständig oder teilweise befahren, eine Befahrensabgabe zu entrichten ist.
Ausnahmen gibt’s nur für Fahrzeuge, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes (WSV), der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Dienstfahrzeuge des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein, sowie Fahrzeuge von Unternehmen, die im Auftrag der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am Kanal tätig sind, sowie muskelbetriebene Sportfahrzeuge.
Sportboote unterliegen der Abgabepflicht
Alle anderen Fahrzeuge, inklusive Sportfahrzeuge, unterliegen der Pflicht, Abgaben für das Befahren des Kanals zu entrichten. Das bestätigt auch Thomas Fischer vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal auf Nachfrage des DMYV: „Es ist nach wie vor definitiv so, dass alle Fahrzeuge – also auch Sportboote –, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, nach der NOK-Befahrungsabgabenverordnung Befahrungsabgaben bezahlen müssen…“. Er weist zudem darauf hin, dass die NOK-Befahrungsabgabenverordnung entsprechend geändert werden müsse, wenn Sportboote von der Abgabe befreit werden sollten. Dies würde dann auch offiziell von der WSV bekannt gegeben.
Online-Bezahlung und vor Ort
Für Sportbootcrews ist die Entrichtung der Abgabe im voraus über den Webshop der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung am einfachsten.
Weitere Möglichkeiten gibt’s an den Kassenautomaten auf der Schleuse Kiel-Holtenau (aktuell jedoch außer Betrieb / lt. WSV-Website; Stand 07.2026). Außerdem gibt’s Bezahlmöglichkeiten beim Schleusenmeister der Gieselauschleuse und an der Wartestelle für Sportboote in Brunsbüttel.
Weitere Infos zur NOK-Passage gibt’s in einem Flyer, der als PDF heruntergeladen werden kann, und auf der Info-Website für Sportbootfahrer der WSV.


